Forschungspreise des Landes Steiermark
Preise für hervorragenden Leistungen auf allen Gebieten der Forschung für etablierte steirische Wissenschafter:innen
Fact Box
- Arten der Förderung
- Preis
- Themen
- Themenoffen
- Antragsberechtigte
- Wissenschafter:innen, Forscher:innen
- Fördergebiete
- Steiermark
- Einreichung
- geöffnet (bis 16.04.2025)
- Hinweis
- jährlich - Einreichung 16.01.-16.04.2025
Um hervorragenden Leistungen auf allen Gebieten der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und sowohl etablierte als auch junge steirische Wissenschafter:innen im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurden die „Forschungspreise des Landes Steiermark“ (Erzherzog-Johann-Forschungspreis, Forschungspreis und Förderungspreis) geschaffen.
Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird seit 1959 anlässlich des damaligen Gedenkens an den 100. Todestag Erzherzogs Johann von Österreich von der Steiermärkischen Landesregierung als Anerkennung und Würdigung für Arbeiten verliehen.
Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis werden hervorragende Leistungen in allen Wissenschaftsdisziplinen, die die politische, geisteswissenschaftliche und technologische Gesellschaftsentwicklung der Steiermark fördern und im Sinne des joanneischen Gedankens voranbringen, ausgezeichnet.
Durch den Forschungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark werden hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet.
Der Forschungspreis wird als Hauptpreis an eine anerkannte Wissenschafterin/einen anerkannten Wissenschafter verliehen.
Durch den Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark werden hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet.
Der Förderungspreis wird an eine jüngere Wissenschafterin/einen jüngeren Wissenschafter, die/der zum Zeitpunkt der Bewerbung (Stichtag ist der 16. April) ein Alter von 39 Jahren nicht überschritten hat, verliehen.
Dotation je Preis: 12.000 EUR
Vergabe: jährlich
Förderabwicklung durch Amt der Steiermärkischen Landesregierung