Förderung wissenschaftlicher Publikationen
Förderung für die Vermittlung von regional bedeutsamen Forschungsergebnissen sowie Unterstützung von Nachwuchswissenschafter:innen bei wissenschaftlichen Publikationen
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Themenoffen
- Antragsberechtigte
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtung
- Diplomand:innen, Dissertant:innen
- Universitäre Forschungseinrichtung
- Wissenschafter:innen, Forscher:innen
- Fördergebiete
- Steiermark
- Einreichung
- 14.02.2025 bis 14.04.2025
- Hinweis
- nächste Einreichfrist 14.02.-14.04.2025
Fachpublikationen sind die Klassiker unter den wissenschaftlichen Projekten, sie dokumentieren, erörtern und vermitteln wissenschaftliches Fachwissen auf allerneuestem Forschungsstand und internationalem Niveau. Die wissenschaftliche Publikationstätigkeit ist ein sichtbarer Beweis für die Vielfalt, die Produktivität und die Leistungsfähigkeit eines Forschungsstandortes und wird in internationalen Rankings als Leistungsindikator abgebildet.
Kriterien, Vorgaben:
- Darstellung der Wertschöpfung des Publikationsvorhabens für den Standort Steiermark (z.B. dringendes Forschungsdesiderat, Beförderung einer steirischen Themenspezialität, Ausbau der besonderen Vorreiterrolle in einer bestimmten Disziplin);
- Nachweis der internationalen Anschluss- und Konkurrenzfähigkeit der Arbeit (z.B. Einbettung in den Gesamtforschungsprozess am Standort Steiermark; Bezug und Bezugsgruppen im regionalen, nationalen und übernationalem Kontext);
- Bei Anträgen auf Förderung von Veröffentlichungen in Buchform: Nachweis, dass die Veröffentlichung in gedruckter Form unbedingt erforderlich und eine reine Online-Publikation (Open Access) nicht ausreichend oder der Karriereförderung dienlich ist; grundsätzlich ist jedoch sowohl das gedruckte wissenschaftliche Buch, als auch die Open- Access-Publikation förderungsfähig;
- Bei Anträgen auf Förderung von Online-Publikationen (Open Access): Ausführungen zum betreffenden Online-Forum, auf dem die Publikation erscheinen soll;
- Anträge nicht habilitierter Antragsteller:innen sind von mindestens einer habilitierten Person zu befürworten;
- Fachbücher mit Beiträgen mehrerer Autor:innen: Einbindung von Personen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere und entsprechende Sichtbarkeit nach außen (Student.MitarbeiterIn, DoktorandIn, PostDoc, Senior PostDoc).
Anmerkung
Die Anträge sind innerhalb folgender Einreichungsfristen zu stellen:
- 16. August 2024 bis 10. Oktober 2024
- 14. Februar 2025 bis 14. April 2025
Förderabwicklung durch Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Zum FörderangebotFact Box
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- Themenoffen
- Antragsberechtigte
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtung
- Diplomand:innen, Dissertant:innen
- Universitäre Forschungseinrichtung
- Wissenschafter:innen, Forscher:innen
- Fördergebiete
- Steiermark
- Einreichung
- 14.02.2025 bis 14.04.2025
- Hinweis
- nächste Einreichfrist 14.02.-14.04.2025
Stand: 11. Oktober 2024
Stand: 11. Oktober 2024