Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen
Veranstaltungsförderung, örtlich gebunden an die Steiermark
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Themenoffen
- Antragsberechtigte
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtung
- Diplomand:innen, Dissertant:innen
- Universitäre Forschungseinrichtung
- Wissenschafter:innen, Forscher:innen
- Fördergebiete
- Steiermark
- Einreichung
- geöffnet (bis 31.03.2025)
- Hinweis
- nächste Einreichfrist 31.01.-31.03.2025
Wissenschaftliche Veranstaltungen sind integrale Bestandteile der Forschungswertschöpfungskette (Grundlagenforschung bis hin zu Wissensvermittlung und zu Public Awareness) und sind – ebenso wie Publikationen – entscheidende Indikatoren und Garanten für die Leistungsfähigkeit und die Vielfalt eines Forschungsstandortes.
Das vorliegende Förderungsprogramm für wissenschaftliche Veranstaltungen ist örtlich an die Steiermark gebunden, setzt also in jedem Fall einen steirischen Veranstaltungsort voraus.
Kriterien, Vorgaben:
- Antragsberechtigt sind ausschließlich steirische wissenschaftliche Institutionen und Forschungseinrichtungen im universitären sowie außeruniversitären Bereich (keine privaten Einzelpersonen!);
- Wertschöpfung für den Standort Steiermark (Steirische Themenspezialität, Besondere steirischer Vorreiterrolle in einer bestimmten Disziplin, längerfristige wirtschaftliche Relevanz) sowie internationale Anschluss- sowie Konkurrenzfähigkeit;
- Interdisziplinarität der Betrachtungen (Nachweis der breiten Beteiligung von ForscherInnen aus unterschiedlichen Disziplinen inklusive kurzer Erläuterungen);
- Verwertbarkeit der Veranstaltungsergebnisse (Ableitung zukünftiger Forschungsstrategien, Kooperationen und Folgeaktivitäten, Kommunikation wissenschaftlicher Inhalte an eine breitere Öffentlichkeit respektive Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den gesellschaftlichen Diskurs);
- Einbindung von Nachwuchswissenschafter:innen am Beginn ihrer Karriere (Student:in, Mitarbeiter:in, Doktorand:in, PostDoc, Senior PostDoc) und entsprechende Sichtbarkeit nach außen (z.B. namentliche Nennung der betreffenden Personen im Organisationskomitee, auf Druckwerken oder in sonstigen Medienberichten);
- Mindestteilnehmeranzahl: 70 Personen insgesamt (Podium, Referent:innen sowie Auditorium).
Anmerkung
Die Anträge sind innerhalb folgender Einreichungsfristen zu stellen:
- 1. August 2024 bis 26. September 2024
- 31. Jänner 2025 bis 31. März 2025
Förderabwicklung durch Amt der Steiermärkischen Landesregierung
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- geöffnet (bis 31.03.2025)
- Hinweis
- nächste Einreichfrist 31.01.-31.03.2025
Stand: 11. Oktober 2024
Stand: 11. Oktober 2024