Investitionsförderprogramm Kombinierter Verkehr (IKV)
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Förderung von Neuinvestitionen in den Kombinierten Verkehr
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Das vorliegende Programm hat zum Ziel, die Wettbewerbsnachteile des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem reinen Straßengütertransport durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen.
Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste des Kombinierten Verkehrs. Dies betrifft Investitionen in neue Technologien und Systeme sowie dementsprechende Konzepte (z.B. im Bereich Logistik).
Angesprochen sind durch das Programm alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie. Berater bzw. Consultants bedürfen eines Projektpartners aus dem vorhin genannten Umfeld, um einen Antrag zu stellen. Außerdem antragsberechtigt sind universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen.
Anmerkung
Eine Verlängerung der Sonderrichtlinie „Investitionsförderprogramm Kombinierter Verkehr“ wurde vom BMIMI bei der Europäischen Kommission eingereicht. Bis zu einer Genehmigung einer nachfolgenden Richtlinie können (ab 01.01.2026) vorerst keine neuen Förderanträge entgegengenommen werden.
Förderabwicklung durch Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)