Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
Vergabe verschiedener Preise an Künstler:innen sowie Wissenschafter:innen als Anerkennung ihrer künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen
Fact Box
- Arten der Förderung
- Preis
- Themen
- Geisteswissenschaften
- Naturwissenschaften
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Antragsberechtigte
- Wissenschafter:innen, Forscher:innen
- Fördergebiete
- Kärnten
- Einreichung
- laufend
- Hinweis
- Bewerbungen bis 31. Jänner des jeweiligen Jahres
Die Kärntner Landesregierung vergibt alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstler:innen sowie Wissenschafter:innen einen Kulturpreis, drei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.
Darüber hinaus kann ein Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit vergeben werden.
Als Preisträger:innen kommen Personen (natürliche oder juristische) in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
Anmerkung
Bewerbungen bis 31. Jänner des jeweiligen Jahres
Förderabwicklung durch Amt der Kärntner Landesregierung
Zum FörderangebotFact Box
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