Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes

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Vergabe verschiedener Preise an Künstler:innen sowie Wissenschafter:innen als Anerkennung ihrer künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen

Fact Box

Arten der Förderung
Preis
Themen
  • Geistes­wissen­schaften
  • Natur­wissenschaften
  • Sozial- und Wirtschafts­wissenschaften
Antragsberechtigte
Wissenschafter:innen, Forscher:innen
Fördergebiete
Kärnten
Einreichung
laufend
Hinweis
Bewerbungen bis 31. Jänner des jeweiligen Jahres

Die Kärntner Landesregierung vergibt alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstler:innen sowie Wissenschafter:innen einen Kulturpreis, drei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.

Darüber hinaus kann ein Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit vergeben werden.

Als Preisträger:innen kommen Personen (natürliche oder juristische) in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.

Anmerkung

Bewerbungen bis 31. Jänner des jeweiligen Jahres

Förderabwicklung durch Amt der Kärntner Landesregierung

Zum Förderangebot

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Arten der Förderung
Preis
Themen
  • Geistes­wissen­schaften
  • Natur­wissenschaften
  • Sozial- und Wirtschafts­wissenschaften
Antragsberechtigte
Wissenschafter:innen, Forscher:innen
Fördergebiete
Kärnten
Einreichung
laufend
Hinweis
Bewerbungen bis 31. Jänner des jeweiligen Jahres
Stand: 13. September 2024
Stand: 13. September 2024
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