Reisekostenzuschüsse für Wissenschafter:innen
Reisekostenzuschüsse zur Ermöglichung internationaler akademischer Mobilität sowie des wechselseitigen Wissenstransfers
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Themenoffen
- Antragsberechtigte
- Wissenschafter:innen, Forscher:innen
- Fördergebiete
- Steiermark
- Einreichung
- laufend
- Hinweis
- Für die Einreichung stehen 4 Perioden zur Auswahl
Seitens der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung können Reisekostenzuschüsse gewährt werden, um steirischen Wissenschafter:innen die aktive Teilnahme an
- internationalen Kongressen, Symposien, Tagungen oder
- Forschungsaufenthalten
zu erleichtern.
Die aktive Teilnahme bedeutet bzw. bedingt:
- die Präsentation eines Vortrages oder eines Posters
- und/oder Forschungsarbeiten vor Ort.
Die internationale akademische Mobilität sowie der wechselseitige Wissenstransfer zählen zu unseren Leitmotiven und sind wichtige Karriereförderungsinstrumente.
Antragstellung:
Für die Einreichung stehen 4 Perioden zur Auswahl. Die Beschlussfassungen können jeweils erst nach Ende der Perioden ausgesprochen werden.
- 1. Periode: 1. Jänner bis 31. März
- 2. Periode: 1. April bis 30. Juni
- 3. Periode: 1. Juli bis 30. September
- 4. Periode: 1. Oktober bis 31. Dezember
Förderabwicklung durch Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Stand: 9. September 2024