Reisekostenzuschüsse für Wissenschafter:innen

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Reisekostenzuschüsse zur Ermöglichung internationaler akademischer Mobilität sowie des wechselseitigen Wissenstransfers

Fact Box

Arten der Förderung
Finanzierung
Themen
Themenoffen
Antragsberechtigte
Wissenschafter:innen, Forscher:innen
Fördergebiete
Steiermark
Einreichung
laufend
Hinweis
Für die Einreichung stehen 4 Perioden zur Auswahl

Seitens der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung können Reisekostenzuschüsse gewährt werden, um steirischen Wissenschafter:innen die aktive Teilnahme an

  • internationalen Kongressen, Symposien, Tagungen oder
  • Forschungsaufenthalten

zu erleichtern.

Die aktive Teilnahme bedeutet bzw. bedingt:

  • die Präsentation eines Vortrages oder eines Posters
  • und/oder Forschungsarbeiten vor Ort.

Die internationale akademische Mobilität sowie der wechselseitige Wissenstransfer zählen zu unseren Leitmotiven und sind wichtige Karriereförderungsinstrumente.

Antragstellung:

Für die Einreichung stehen 4 Perioden zur Auswahl. Die Beschlussfassungen können jeweils erst nach Ende der Perioden ausgesprochen werden.

  • 1. Periode: 1. Jänner bis 31. März
  • 2. Periode: 1. April bis 30. Juni
  • 3. Periode: 1. Juli bis 30. September
  • 4. Periode: 1. Oktober bis 31. Dezember

Förderabwicklung durch Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Zum Förderangebot

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Themenoffen
Antragsberechtigte
Wissenschafter:innen, Forscher:innen
Fördergebiete
Steiermark
Einreichung
laufend
Hinweis
Für die Einreichung stehen 4 Perioden zur Auswahl
Stand: 9. September 2024
Stand: 9. September 2024
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