Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) – Fazilität für Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe

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Ziel der Fazilität für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIF) ist es, den Aufbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen zu unterstützen und so zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes (Transeuropäischen Verkehrsnetzes) beizutragen.

Fact Box

Arten der Förderung
Finanzierung
Themen
  • Alternative Antriebe
  • Infrastruktur
Fördergebiete
EU-weit
Fördergeber
EU
Einreichung
laufend
Hinweis
3 Stichtage für Einreichungen: 24.09.2024 (17:00 MEZ) 11.06.2025 (17:00 MEZ) 17.12.2025 (17:00 MEZ)

AFIF soll den Aufbau alternativer Kraftstoff-Infrastruktur entlang wichtiger EU-Verkehrskorridore und Knotenpunkte unterstützen und zielt auf alle Verkehrsträger, also den Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr ab. Neben der Förderung von Hochleistungsladestationen und Wasserstofftankstellen können auch Megawatt-Ladestationen für Schwerlastfahrzeuge, Strom- und Wasserstoffversorgung an Flughäfen, sowie die Stromversorgung und Ammoniak- und Methanolbunkeranlagen in Häfen finanziell unterstützt werden.

Fördergegenstand

Finanzielle Förderung von

  • Hochleistungsladestationen und Wasserstofftankstellen
  • Megawatt-Ladestationen für Schwerlastfahrzeuge
  • Strom- und Wasserstoffversorgung an Flughäfen
  • Stromversorgung und Ammoniak- und Methanolbunkeranlagen in Häfen

Anmerkung

Für die nationale Umsetzung und bei Fragen zu den folgenden Punkten wenden Sie sich gerne an:

FFG – Nicole Lugscheider Nicole.Lugscheider@ffg.at

  • Nationale Umsetzung bei einer Kombination von AFIF und ENIN bzw. EBIN

BMK – Abteilung W 2 – Schifffahrt – Technik und Nautik w2@bmk.gv.at

  • Übergeordnete Fragestellungen bei Projekten im Kontext von Binnengewässern

BMK – Abteilung III/6 – Weltraumangelegenheiten und Luftfahrttechnologien
iii6@bmk.gv.at bzw. ingrid.kernstock@bmk.gv.at

  • Übergeordnete Fragestellungen bei Projekten im Kontext der Luftfahrt

BMK – Abteilung II/1 – Mobilitätswende ii1@bmk.gv.at bzw. Reiner.Reinbrech@bmk.gv.at

  • Übergeordnete Fragestellungen bei Projekten im Kontext des Straßenverkehrs

BMK – Abteilung II/2 – Infrastrukturfinanzierung – ökonomische Angelegenheiten der Eisenbahn ii2@bmk.gv.at bzw. Birgit.Kobierski@bmk.gv.at

  • Übergeordnete Fragestellungen bei Projekten im Kontext des Schienenverkehrs

OLÉ – Österreichs Leitstelle für Elektromobilität der Bundesagentur AustriaTech
leitstelle-elektromobilitaet@austriatech.at

  • Datenbasis & Datenanalysen sowie allgemeine Anfragen im Kontext Elektromobilität sowie Kontaktvermittlung

Rechtliche Grundlage(n)

Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Förderabwicklung durch European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA)

Zum Förderangebot Weitere Informationen zur Förderung

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Arten der Förderung
Finanzierung
Themen
  • Alternative Antriebe
  • Infrastruktur
Fördergebiete
EU-weit
Fördergeber
EU
Einreichung
laufend
Hinweis
3 Stichtage für Einreichungen: 24.09.2024 (17:00 MEZ) 11.06.2025 (17:00 MEZ) 17.12.2025 (17:00 MEZ)
Stand: 3. Oktober 2024
Stand: 3. Oktober 2024
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