Anschlussbahn- und Terminalförderprogramm (ATF)
Förderprogramm zur Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnanlagen sowie den Bau und Ausbau von Umschlagseinrichtungen in den land-/wassergebundenen Modenkombinationen, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern. Zudem werden Bestandsinvestitionen mit dem Ziel der Optimierung der Anlagen unterstützt.
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Infrastruktur
- Kombinierter Verkehr
- Fördergebiete
- Bundesweit
- Einreichung
- geöffnet (bis 31.12.2027)
Das ATF-Programm unterstützt die Errichtung und den Ausbau von Anschlussbahnen sowie Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs. Es werden Unternehmen angesprochen, die ihre Güter bereits per Bahn transportieren oder planen, dies in Zukunft zu tun. Verkehrspolitische Zielsetzung ist es, den Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu halten bzw. zu steigern. Das Programm enthält folgende Förderobergrenzen:
Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen
- Neubau: max. 40 % der anrechenbaren Investitionskosten bzw. max. EUR 2,5 Mio.
- Erweiterung: max. 40 % der anrechenbaren Investitionskosten bzw. max. EUR 2 Mio.
- Bestandsinvestitionen: max. 40 % der anrechenbaren Investitionskosten bzw. max. EUR 300.000 bzw. bei Umstellung auf Umschlagsgeräte mit klimafreundlichem Antrieb max. EUR 500.000
Unterstützung von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs (Terminals)
- Neubau: max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten bzw. max. EUR 2,5 Mio.
- Erweiterung: max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten bzw. max. EUR 2,5 Mio.
- Bestandsinvestitionen: Gefördert werden ausschließlich mobile Umschlagsgeräte (max. EUR 300.000 bzw. EUR 500.000 bei Umstellung auf klimafreundlichen Antrieb)
Streckenübernahmen und Gewerbeparks
- Streckenübernahmen aus dem öffentlichen Netz: maximal 50 %, bezogen auf die anrechenbaren Investitionskosten bzw. maximal 2,5 Millionen Euro
- Errichtung bzw. Erweiterung von Gleisanschlüssen in Gewerbeparks: maximal 50 %, bezogen auf die anrechenbaren Investitionskosten bzw. maximal 2,5 Millionen Euro
Es steht ein Jahresbudget von EUR 13 Mio. zur Verfügung. Die Antragsstellung ist laufend möglich.
Eine Begutachtung findet ca. drei mal jährlich durch einen Förderbeirat statt.
Antragsberechtigt sind sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften (öffentliche und private) sowie Genossenschaften (öffentliche und private) mit Sitz in Österreich.
Fördergegenstand
Neubau, Erweiterung, Reaktivierung sowie Bestandsinvestitionen von Anschlussbahnen und Terminals
Rechtliche Grundlage(n)
Richtlinienbeilage 1 – Anschlussbahnen (ASB)
Richtlinienbeilage 2 – Intermodale Umschlagsanlagen (T)
Richtlinienbeilage 3 – Bestandsinvestitionen (BS)
Förderabwicklung durch Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)
Zum Förderangebot Weitere Informationen zur Förderung- BMK - Anschlussbahn- und Terminalförderprogramm (ATF)
- Zuständigkeit in der Abwicklungsstelle: atf@schig.com
- Zuständigkeit im BMK: Abteilung II/5 - Güterverkehr (ii5@bmk.gv.at)
Fact Box
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- Kombinierter Verkehr
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- Bundesweit
- Einreichung
- geöffnet (bis 31.12.2027)