Befreiung von der Versicherungssteuer für Transportgüterversicherungen

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Versicherungssteuerbefreiung für Transportgüterversicherungen (einschließlich Valoren-, Kriegsrisiko- und Streikrisikoversicherungen) gegen Verlust oder Beschädigung.

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Arten der Förderung
Steuerliche Maßnahmen
Themen
Logistik
Fördergebiete
Bundesweit
Fördergeber
Bund
Einreichung
laufend

Von der Versicherungssteuer sind Transportgüterversicherung (einschließlich Valoren-, Kriegsrisiko- und Streikrisikoversicherungen) für beförderte Güter gegen Verlust oder Beschädigung befreit.

Fördergegenstand

Exportförderung und Sicherung

Rechtliche Grundlage(n)

Versicherungssteuergesetz 1953 – § 4 Abs. 1 Z 10

Förderabwicklung durch Finanzamt Österreich

Weitere Informationen zur Förderung

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Steuerliche Maßnahmen
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Bundesweit
Fördergeber
Bund
Einreichung
laufend
Stand: 3. Oktober 2024
Stand: 3. Oktober 2024
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