Befreiung von der Versicherungssteuer für Transportgüterversicherungen
Versicherungssteuerbefreiung für Transportgüterversicherungen (einschließlich Valoren-, Kriegsrisiko- und Streikrisikoversicherungen) gegen Verlust oder Beschädigung.
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Von der Versicherungssteuer sind Transportgüterversicherung (einschließlich Valoren-, Kriegsrisiko- und Streikrisikoversicherungen) für beförderte Güter gegen Verlust oder Beschädigung befreit.
Fördergegenstand
Exportförderung und Sicherung
Rechtliche Grundlage(n)
Versicherungssteuergesetz 1953 – § 4 Abs. 1 Z 10
Förderabwicklung durch Finanzamt Österreich
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Stand: 3. Oktober 2024
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