Einzelwagenförderung Land Niederösterreich
Förderung des Landes Niederösterreich für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Betrieb
- Kombinierter Verkehr
- Logistik
- Fördergebiete
- Niederösterreich
- Fördergeber
- Niederösterreich
- Einreichung
- geöffnet (bis 31.12.2026)
Um den verkehrspolitisch erwünschten hohen Anteil des Schienengüterverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in Niederösterreich sicherzustellen und noch zu steigern, werden im Rahmen dieser Förderschiene Einzelwaggons, die zum Transport von Gütern verwendet werden, unterstützt und gefördert.
Die Förderung kann nur für jene Menge von Einzelwagen beansprucht werden, die über die transportierten Einzelwagen des Vorjahres hinausgehen.
Für den Zeitraum von vier Jahren stehen hierfür vom Jahr 2023 bis zum Jahr 2026 insgesamt € 2 Mio. zur Verfügung. Jährlich stehen damit rund € 500.000,00 für die Auszahlung von Förderungen pro Jahr an die Niederösterreichischen Unternehmen zur Verfügung. Die Förderauszahlung erfolgt auf Basis der De-Minimis-Verordnung.
Alle Unternehmen im Bundesland Niederösterreich können um Förderung ansuchen.
Das Land gewährt einen Zuschuss in der Höhe von € 200,- je transportiertem Einzelwaggon (entweder An- oder Ablieferverkehr) an Niederösterreichische Unternehmen. Die Förderung ist gedeckelt mit einem Maximalbetrag von € 25.000,- (125 Einzelwaggons) pro Firma und Förderperiode.
Fördergegenstand
Förderfähig sind Einzelwaggons im Schienengüterverkehr, die in den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 transportiert werden.
Der Start- oder der Endpunkt des Einzelwaggons muss innerhalb des Landes Niederösterreich liegen.
Rechtliche Grundlage(n)
Förderrichtlinie des Landes Niederösterreich für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr
Förderabwicklung durch Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7)