Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV)
Förderung des Gütertransports in ein und derselben Ladeeinheit überwiegend auf Schiene und/oder Wasserstraße, mit kurzem Vor- und Nachlauf auf der Straße.
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Aus- und Weiterbildung
- Infrastruktur
- Kombinierter Verkehr
- Fördergebiete
- Bundesweit
- Fördergeber
- Bund
- Einreichung
- geöffnet (bis 31.12.2025)
Das Investitionsprogramm Kombinierter Güterverkehr unterstützt den Ausgleich der Wettbewerbsnachteile des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem reinen Straßengütertransport durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeiten. Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste des Kombinierten Verkehrs.
Die mögliche Projektgröße reicht von EUR 10.000 bis 1.000.000, wobei die Förderung in Form eines Zuschusses erfolgt. Projekte werden mit bis zu 30 % unterstützt, Machbarkeitsstudien und Ausbildungskosten mit bis zu 50 %, und Ersatzinvestitionen mit bis zu 25 %.
Es steht ein Jahresbudget von EUR 5,5 Mio. zur Verfügung. Die Antragsstellung ist laufend möglich.
Eine Begutachtung findet drei mal jährlich durch einen Förderbeirat statt.
Antragsberechtigt sind in Österreich niedergelassene Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen sowie Verlader, Versender und Industrie. Berater bzw. Consultants bedürfen eines Projektpartners aus dem vorhin genannten Umfeld, um einen Antrag zu stellen. Außerdem antragsberechtigt sind universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellten Institutionen.
Fördergegenstand
Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr, Investitionen in innovative Technologien und Systeme, Machbarkeitsstudien, Aus- und Weiterbildungskosten
Rechtliche Grundlage(n)
Sonderrichtlinien Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr
Förderabwicklung durch Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)
Zum Förderangebot Weitere Informationen zur Förderung- BMK - Investitionsprogramm Kombinierter Güterverkehr
- Zuständigkeit in der Abwicklungsstelle: ikv@schig.com
- Zuständigkeit im BMK: Abteilung II/5 - Güterverkehr (ii5@bmk.gv.at)
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- geöffnet (bis 31.12.2025)