Landesförderung für Elektromobilität – Vorarlberg

Zurück zur Übersicht

Unterstützung für den Ausbau der Elektromobilität

Fact Box

Arten der Förderung
Finanzierung
Themen
Alternative Antriebe
Fördergebiete
Vorarlberg
Einreichung
geöffnet (bis 31.12.2025)

Dieses Förderprogramm ist eine Maßnahme im Rahmen des Programms „Energieautonomie Vorarlberg+“ zur Erreichung der Ziele im Bereich Elektromobilität.

Ziel ist die Einsparung fossiler Energieträger und die Verminderung klimarelevanter Gase im Mobilitätsbereich durch den Einsatz von Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro-Nutzfahrzeugen für gewerbliche Zwecke.

Fördergegenstand

Anschaffung von neuen leichten E-Nutzfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb der Klassen:
a. N1 >2,0 und <= 2,5 Tonnen
b. N1 >2,5 und <3,5 Tonnen

Anschaffung von neuen E-Kleinbussen zugelassen für mindestens 7+1 Personen mit reinem Elektroantrieb der Klassen:
a. M1 > 2,0 und <= 2,5 Tonnen
b. M1 >2,5 und <3,5 Tonnen

Rechtliche Grundlage(n)

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg
Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen der Allgemeinen Förderungsrichtlinie des Landes (AFRL). Sofern in dieser Richtlinie Bestimmungen nicht explizit genannt oder geregelt sind, insbesondere die Bestimmungen zur Datenverwendung und Datenveröffentlichung gemäß § 5 AFRL, gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der AFRL.

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „de-minimis“-Beihilfen

Förderabwicklung durch Amt der Vorarlberger Landesregierung

Zum Förderangebot

Fact Box

Arten der Förderung
Finanzierung
Themen
Alternative Antriebe
Fördergebiete
Vorarlberg
Einreichung
geöffnet (bis 31.12.2025)
Stand: 23. Jänner 2025
Stand: 23. Jänner 2025
Zurück zur Übersicht