Logistikförderung des BMK 2024 – 2028
Förderung der (pilotartigen) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger.
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Logistik
- Fördergebiete
- Bundesweit
- Fördergeber
- Bund
- Einreichung
- laufend (bis 31.12.2028)
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Einreichung ist jederzeit innerhalb der Laufzeit der zugrundeliegenden Sonderrichtlinie Logistik-Förderung (1. Jänner 2024 – 31. Dezember 2028) möglich.
Abwicklungsstelle für die Logistikförderung ist die SCHIG, die im Bereich Logistik als Abwicklungsstelle diverser Förderprogramme im Schienengüterverkehr große Expertise erwiesen hat.
Fördergegenstand
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Dauer von maximal einem Jahr, konkrete Umsetzungspiloten und Umsetzbegleitungen mit einer Dauer von maximal drei Jahren, bei denen eine vorhandene Marktreife oder eine vorangegangene erfolgreiche Erprobung („Pilotierung“) Voraussetzung ist, um so einen konkreten Einsatz des Vorhabens zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlage(n)
Sonderrichtlinie Logistikförderung 2024 – 2028
Förderabwicklung durch Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG)
Weitere Informationen zur Förderung- BMK - Logistikförderung 2024-2028
- Zuständigkeit in der Abwicklungsstelle: logistik@schig.com
- Zuständigkeit im BMK: Abteilung II/7 - Logistikkoordination (ii7@bmk.gv.at)