Öko-Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene dienen

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Für Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene dienen, ist ein höherer Investitionsfreibetrag (IFB) vorgesehen (15% der AK/HK anstatt 10%).
Zudem sind Wirtschaftsgüter im Bereich des Rollenden Materials für den Schienengüterverkehr umfasst, wenn elektrisch oder emissionsfrei betrieben (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a und b Öko-IFB-VO).

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Arten der Förderung
Steuerliche Maßnahmen
Themen
Kombinierter Verkehr
Fördergebiete
Bundesweit
Fördergeber
Bund
Einreichung
laufend

Für Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene dienen, ist ein höherer Investitionsfreibetrag vorgesehen (15% der AK/HK anstatt 10%). Es wird an das Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs, SA. 104987 (2022/N), und auf das Investitionsprogramm Kombinierter Güterverkehr, SA. 60132 (2021/N), angeknüpft, wenn von der SCHIG eine Förderung gewährt wird.
Zudem sind Wirtschaftsgüter im Bereich des Rollenden Materials für den Schienengüterverkehr umfasst, wenn elektrisch oder emissionsfrei betrieben (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a und b Öko-IFB-VO).

Fördergegenstand

Verlagerung des Güterverkehr auf die Schiene

Rechtliche Grundlage(n)

Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988 – §11

Förderabwicklung durch Finanzamt Österreich

Weitere Informationen zur Förderung

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laufend
Stand: 3. Oktober 2024
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