Öko-Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene dienen
Für Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene dienen, ist ein höherer Investitionsfreibetrag (IFB) vorgesehen (15% der AK/HK anstatt 10%).
Zudem sind Wirtschaftsgüter im Bereich des Rollenden Materials für den Schienengüterverkehr umfasst, wenn elektrisch oder emissionsfrei betrieben (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a und b Öko-IFB-VO).
Fact Box
- Arten der Förderung
- Steuerliche Maßnahmen
- Themen
- Kombinierter Verkehr
- Fördergebiete
- Bundesweit
- Fördergeber
- Bund
- Einreichung
- laufend
Für Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene dienen, ist ein höherer Investitionsfreibetrag vorgesehen (15% der AK/HK anstatt 10%). Es wird an das Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs, SA. 104987 (2022/N), und auf das Investitionsprogramm Kombinierter Güterverkehr, SA. 60132 (2021/N), angeknüpft, wenn von der SCHIG eine Förderung gewährt wird.
Zudem sind Wirtschaftsgüter im Bereich des Rollenden Materials für den Schienengüterverkehr umfasst, wenn elektrisch oder emissionsfrei betrieben (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a und b Öko-IFB-VO).
Fördergegenstand
Verlagerung des Güterverkehr auf die Schiene
Rechtliche Grundlage(n)
Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988 – §11
Förderabwicklung durch Finanzamt Österreich
Weitere Informationen zur Förderung