Tiroler Anschlussförderung zur BMK Sonderrichtlinie Förderprogramm „Anschlussbahn- und Terminalförderung“
Unterstützung von Unternehmen bei der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene.
Fact Box
- Arten der Förderung
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- Infrastruktur
- Kombinierter Verkehr
- Logistik
- Fördergebiete
- Tirol
- Fördergeber
- Tirol
- Einreichung
- laufend (bis 31.12.2027)
Aufbauend auf der BMK Sonderrichtlinie (Staatliche Beihilfe SA.104987 – Österreich) Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs 01.01.2023 bis 31.12.2027 der BMK-Richtlinie gewährt das Land Tirol nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in private Anschlussbahnen.
Fördergegenstand
Neubau, Erweiterung, Reaktivierung und Streckenübernahmen von Anschlussbahnen sowie Bestandsinvestitionen
Förderhöhe: i.d.R. 10% der anrechenbaren Investitionskosten
Rechtliche Grundlage(n)
Förderabwicklung durch Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Mobilitätsplanung
Zum FörderangebotFact Box
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- laufend (bis 31.12.2027)
Stand: 3. Oktober 2024
Stand: 3. Oktober 2024