Tiroler Anschlussförderung zur BMK Sonderrichtlinie Förderprogramm „Anschlussbahn- und Terminalförderung“

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Unterstützung von Unternehmen bei der Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene.

Fact Box

Arten der Förderung
Finanzierung
Themen
  • Infrastruktur
  • Kombinierter Verkehr
  • Logistik
Fördergebiete
Tirol
Fördergeber
Tirol
Einreichung
laufend (bis 31.12.2027)

Aufbauend auf der BMK Sonderrichtlinie (Staatliche Beihilfe SA.104987 – Österreich) Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs 01.01.2023 bis 31.12.2027 der BMK-Richtlinie gewährt das Land Tirol nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in private Anschlussbahnen.

Fördergegenstand

Neubau, Erweiterung, Reaktivierung und Streckenübernahmen von Anschlussbahnen sowie Bestandsinvestitionen
Förderhöhe: i.d.R. 10% der anrechenbaren Investitionskosten

Rechtliche Grundlage(n)

Sonderrichtlinien: Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs

Förderabwicklung durch Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Mobilitätsplanung

Zum Förderangebot

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Finanzierung
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  • Infrastruktur
  • Kombinierter Verkehr
  • Logistik
Fördergebiete
Tirol
Fördergeber
Tirol
Einreichung
laufend (bis 31.12.2027)
Stand: 3. Oktober 2024
Stand: 3. Oktober 2024
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