Tiroler Digitalisierungsförderung
Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung (nicht der Entwicklung) modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen zu unterstützen.
Fact Box
- Arten der Förderung
- Finanzierung
- Themen
- Alternative Antriebe
- Aus- und Weiterbildung
- Betrieb
- Forschung und Innovation
- Infrastruktur
- Kombinierter Verkehr
- Logistik
- Fördergebiete
- Tirol
- Fördergeber
- Tirol
- Einreichung
- laufend (bis 31.12.2027)
Aufbauend auf einem fachlich fundierten Konzept sollen im Rahmen dieses Schwerpunktes Umsetzungsmaßnahmen realisiert werden. Gefördert werden Umsetzungsinvestitionen in notwendige Soft- und Hardware mit direktem Projektzusammenhang. Die förderbaren Kosten müssen grundsätzlich aktiviert werden. Ausgenommen davon sind Beratungs-, Programmier- und Installationskosten sowie laufende Kosten (z.B. Lizenzgebühren oder Ausgaben für Cloud-Services), wenn diese erstmalig anfallen und direkten Projektbezug aufweisen.
Fördergegenstand
Die Förderung für den Schwerpunkt Planung beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die Förderung für den Schwerpunkt Umsetzung beträgt maximal 10 Prozent der förderbaren Kosten für mittlere und große Unternehmen sowie bis zu 20 Prozent für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Die Förderung für den Schwerpunkt Qualifizierung beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Insgesamt ist die Förderung mit max. EUR 150.000,- limitiert.
Rechtliche Grundlage(n)
Förderrichtlinie Tiroler Digitalisierungsförderung
Förderabwicklung durch Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Zum FörderangebotFact Box
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