Hintergrundwissen

Förderungen des Bundes

Für die österreichischen Bundesförderungen im Güterverkehr sind folgende Ministerien zuständig:

  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Für die österreichische Forschungsförderung sind folgende Ministerien zuständig:

  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)

Die Zuständigkeiten („Wirkungsbereich“) werden durch das Bundesministeriengesetz geregelt, die Forschungsförderung selbst durch spezielle Materiengesetze (siehe Förderrecht). Die entsprechenden Bundesgesetze dazu finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Viele Förderprogramme werden im Auftrag der Ministerien durch Institutionen abgewickelt, bei denen auch die weiterführenden Informationen und Unterlagen erhältlich sind. Deshalb finden Sie bei jeder Förderung im Förderkompass Direktlinks zu den jeweiligen Institutionen. Zahlreiche Förderprogramme des Bundes werden zum Beispiel durch die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG), die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Austria Wirtschaftsservice (AWS) und die via donau – Österreichische Wasserstraßen-GmbH abgewickelt.

Förderungen der Länder

Für die Forschungs- und güterverkehrsrelevante Förderungen in den Bundesländern ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Wie für Bundesförderungen gibt es auch in den Bundesländern Institutionen, die für die Abwicklung von Förderprorammen zuständig sind. Details dazu finden Sie beim jeweiligen Forschungsprogramm.

Förderungen der EU

Zur Bewältigung großer sozialer Herausforderungen sind in Horizon Europe, dem aktuellen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, fünf Missionen geplant. Diese sollen gezielt, messbar und zeitabhängig sein, sowie verschiedene Disziplinen, Sektoren und Akteure umfassen. Die Laufzeit von „Horizon Europe“ begann am 1. Jänner 2021 und endet am 31. Dezember 2027.

Für den Güterverkehr stehen auf EU-Ebene die Connecting Europe Facility (CEF-Transport) und die CEF-Fazilität für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIF) zur Verfügung.

CEF Transport dient als Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Ziel ist in erster Linie die Unterstützung von Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastruktur in ganz Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von horizontalen Prioritäten, wie Förderung von Verkehrsmanagementsystemen, Förderung von multimodalen Transportknoten, etc.

Im Rahmen der Fazilität für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIF) wird der Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen gefördert, was zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes beitragen soll.

CEF- und Horizon-Europe-Projekte, letzteres bezieht sich auf die Forschung, können sich ergänzen. Beispiele sind etwa die Entwicklung von Technologien für die Elektromobilität innerhalb der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation und der parallel erfolgende Ausbau von elektrischen Ladestationen im transeuropäischen Netzwerk durch CEF/AFIF.